Digital Package

DigitalPakt Berlin

Der Weg zur digitalen Schule

257 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule stehen dem Land Berlin bis einschließlich 2024 zur Verfügung. Ziel ist der Ausbau und Aufbau der digitalen IT-Infrastruktur bzw. die Digitalsierung der Schulen in Berlin. Mit der Beschaffung von erforderlichen technischen Mitteln konnte bereits sukzessive begonnen werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat zur Umsetzung des DigitalPakts eine Beratungs- und Unterstützungsstelle eingerichtet.

So erhalten Sie Mittel aus dem DigitalPakt

  • Es werden Investitionsmaßnahmen der Schulträger an folgenden Einrichtungen gemäß § 17 Absatz 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG) in öffentlicher Trägerschaft gefördert:
    • Allgemeinbildende Schulen
    • Berufliche Schulen
    • Schulen des zweiten Bildungsweges zum nachträglichen Erwerb allgemeinbildender und beruflicher Abschlüsse
  • Für folgende Einrichtungen in freier Trägerschaft wird eine separate Zuwendungsrichtlinie erstellt:
  1. Träger von genehmigten bezuschussten Ersatzschulen im Land Berlin,
  2. Träger von beruflichen Schulen der Ausbildung zum/zu dem Gesundheits- und Krankenpfleger/-in,
  3. Träger von beruflichen Schulen der Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Kinder krankenpfleger/-in,
  4. Träger von genehmigten bezuschussten beruflichen Schulen der Ausbildung zum/zur Altenpfleger/-in,
  5. Träger von Pflegeschulen ab dem Jahr 2020 nach dem Pflegeberufegesetz.

 

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
  • Pädagogischer Standard-Schulserver
  • Schulisches WLAN
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräten)
  • Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung
  • Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro
  • 257 Millionen Euro Bundesmittel in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10 % der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • Landesweite Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Länderübergreifende Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Berlin wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
  1. Eine Förderung wird nur gewährt für Maßnahmen, mit denen nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen worden ist und bei denen eine vollständige Abnahme bis zum 31. Dezember 2024 gesichert erscheint.
  2. Innerhalb umfassenderer oder schon begonnener Investitionsvorhaben können einzelne Investitionsmaßnahmen gefördert werden, wenn im Antrag erklärt wird, dass es sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte eines Investitionsvorhabens handelt. Eine Maßnahme beginnt mit dem Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages mit Ausnahme von Planungsleistungen.
  3. Die beantragten Fördermittel dürfen nicht zur Kofinanzierung durch EU- oder andere Bundesmittel geförderte Programme genutzt werden (Doppelförderungen). In den Anträgen ist anzugeben, ob und wofür einander ergänzende Fördermaßnahmen des Bundes beantragt, bewilligt oder gewährt wurden (zum Beispiel Fördermaßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz).
  4. Die Nutzung der Maßnahme muss für mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Fertigstellung gesichert sein.

Die Beratungs- und Unterstützungsstelle für die Umsetzung des DigitalPakt Schule ist bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eingerichtet. Sie erstellt die Förderrichtlinie und ist über die E-Mail digitalpakt@senbjf.berlin.de zu erreichen. Die Schulträger nennen der Beratungs- und Unterstützungsstelle ihre jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

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Von Lehrern für Lehrer: Tutorialreihe zur Arbeit an der digitalen Tafel

Ulrike Roosen ist Studiendirektorin am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg der Stadt Essen und arbeitet schon seit mehreren Jahren mit Schullösungen von Legamaster. In diesem Video erklärt sie einfach und verständlich den Mehrwert einer digitalen Tafel im Unterricht und welche Vorteile sich gleichermaßen für LehrerInnen und SchülerInnen dadurch ergeben.
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Jan Coßmann ist Lehrer an der Gemeinschaftsschule in Eberbach und arbeitet seit über 10 Jahren mit interaktiven Tafeln von Legamaster.
In mehreren kurzen Tutorials zeigt er einfach und verständlich wie eine digitale Tafel effektiv im Unterricht eingesetzt werden kann und welchen Mehrwert dieser Einsatz sowohl den Schülern als auch den Lehrkräften bietet.


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