Digital Package

DigitalPakt Mecklenburg-Vorpommern

Der Weg zur digitalen Schule

Mit dem DigitalPakt Schule unterstützen Bund und Länder die Schulträger, um die Schulen in Deutschland digital besser auszustatten. Bundesweit stehen über den DigitalPakt Schule 5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern erhält davon über einen Zeitraum von 5 Jahren von 2019 bis Ende 2023 insgesamt rund 100 Millionen Euro. Darüber hinaus übernimmt das Land für alle Schulträger die erforderlichen 10 Prozent Kofinanzierung und bringt damit noch einmal knapp 10 Millionen Euro ein. In Mecklenburg-Vorpommern profitieren alle staatlichen und freien Schulen vom DigitalPakt und erhalten eine Förderung.

 

 

 

So erhalten Sie Mittel aus dem DigitalPakt

  • Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft gemäß § 103 Absatz 1Nummer 1 bis 3 in Verbindung mit § 104 des Schulgesetzes
  • Schulträger von staatlich genehmigten Ersatzschulen gemäß § 116 Absatz 2 in Verbindung mit § 118 des Schulgesetzes.
  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
  • Pädagogischer Standard-Schulserver
  • Schulisches WLAN
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräten)
  • Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung
  • Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro
  • 99 Millionen Euro Bundesmittel für Mecklenburg-Vorpommern in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10 % der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • Landesweite Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Länderübergreifende Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Mecklenburg-Vorpommern wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.

Voraussetzung von Zuwendungen für Maßnahmen ist, dass für alle Schulen in Trägerschaft eines Schulträgers, die vom Antrag auf Zuwendung umfasst sind, ein Medienentwicklungsplan des Schulträgers sowie entsprechende Medienbildungskonzepte der Schulen vorliegen. Diese müssen folgende Angaben enthalten:

  1. Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Zuwendungsgegenstand und zur aktuellen Internetanbindung,
  2. Angaben zum technisch-pädagogischen Einsatz mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte und
  3. bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte.

Petra Stocek
E-Mail: petra.stocek@lfi-mv.de
Telefon: 0385 6363-1450

Katharina Zein
E-Mail: katharina.zein@lfi-mv.de
Telefon: 0385 6363-1274

Runa Lerbs
E-Mail: runa.lerbs@lfi-mv.de
Telefon: 0385 6363-1454

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Mit unserem Leitfaden zur Erstellung eines Medienentwicklungsplans geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie zur Beantragung von Fördergeldern benötigen. Geben Sie hier Ihre Daten ein und wir senden Ihnen den vollständigen Leitfaden zu.

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Von Lehrern für Lehrer: Tutorialreihe zur Arbeit an der digitalen Tafel

Ulrike Roosen ist Studiendirektorin am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg der Stadt Essen und arbeitet schon seit mehreren Jahren mit Schullösungen von Legamaster. In diesem Video erklärt sie einfach und verständlich den Mehrwert einer digitalen Tafel im Unterricht und welche Vorteile sich gleichermaßen für LehrerInnen und SchülerInnen dadurch ergeben.
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Jan Coßmann ist Lehrer an der Gemeinschaftsschule in Eberbach und arbeitet seit über 10 Jahren mit interaktiven Tafeln von Legamaster.
In mehreren kurzen Tutorials zeigt er einfach und verständlich wie eine digitale Tafel effektiv im Unterricht eingesetzt werden kann und welchen Mehrwert dieser Einsatz sowohl den Schülern als auch den Lehrkräften bietet.


Die Legamaster Lösung fürs Klassenzimmer

  • Digitale Boards in verschiedenen Größen, energieschonend und zuverlässig
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