Digital Package

DigitalPakt Niedersachsen

Der Weg zur digitalen Schule

Dem Land Niedersachsen stehen 470 Millionen Euro an Bundesmitteln aus dem DigitalPakt zur Verfügung. Zusätzlich bringt Niedersachsen 52 Millionen Euro an eigenen Mittel ein. Der DigitalPakt Schule für Niedersachsen hat somit ein Gesamtvolumen von 522 Millionen Euro. Der DigitalPakt Schule ist vorranging ein Infrastrukturprogramm zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Niedersachsen. Es dreht sich also alles um die digitale Ausstattung von Schulen. Schulträger vor Ort können die Fördermittel aus dem Digitalpakt des Bundes beantragen.

 

 

 

So erhalten Sie Mittel aus dem DigitalPakt

  • Die Träger von kommunalen öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen jeweils für ihre Schulen.
  • Träger finanzhilfeberechtigter allgemeinbildender sowie berufsbildender Ersatzschulen im Sinne von § 149 Abs. 1 NSchG, Träger der Ersatzschulen nach § 154 NSchG sowie Träger der anerkannten Ergänzungsschulen nach § 161 Abs. 3 NSchG.
  • Träger von Pflegeschulen nach § 9 Pflegeberufegesetz (PflBG).
  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
  • Pädagogischer Standard-Schulserver
  • Schulisches WLAN
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräten)
  • Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung
  • Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones), max. bis 25.000 Euro.
  • 470 Millionen Euro Bundesmittel für Niedersachsen in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10 % der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • Landesweite Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Länderübergreifende Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Niedersachsen wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.

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  1. Zuwendungen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass der Schulträger
  • die erforderlichen räumlichen und sächlichen Kapazitäten bereitstellt, die eine Nutzung unter modernen Unterrichtsgesichtspunkten ermöglichen, und
  • sämtliche Folgekosten (z. B. Betriebskosten, Reparaturkosten etc.) übernimmt, solange die angeschafften Gegenstände in der Schule verwendet werden.

        2. Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen nach dem 16.05.2019 begonnen wurde. Soweit Maßnahmen vor dem                           17.05.2019 begonnen wurden, aber noch nicht abgeschlossen sind, können diese gefördert werden, wenn es sich um                 selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte handelt und die Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist

        3. Förderfähig sind Maßnahmen an Schulen, für die ein schuleigenes Medienbildungskonzept vorliegt, das Aussagen mit                Bezug zu beantragten Fördergegenständen enthält

  • zur Ausstattungsplanung und Internetanbindung,
  • zum pädagogischen Einsatz und zum Erwerb von Medienkompetenz im schuleigenen Curriculum sowie
  • zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte.

           Bei Antragstellung muss im digitalen Antragsformular ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil zu den Punkten                 a bis c eingetragen werden, ein detailliertes Medienbildungskonzept ist spätestens bei Abschluss der Maßnahmen                       vorzulegen.

         4.Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

         5.Zuwendungen werden nur gewährt, sofern für denselben Zweck Leistungen nach anderen Förderprogrammen zur                        Förderung der IT-Infrastruktur an Schulen, von Europäischer Union, Bund oder Land nicht gewährt werden.

         6.Digitale Infrastrukturen müssen grundsätzlich technologieoffen, erweiterungs- und anschlussfähig an regionale,                            landesweite oder länderübergreifende Systeme sein.

         7.Investive Begleitmaßnahmen sind nur förderfähig, wenn ein unmittelbarer und notwendiger Zusammenhang mit                           Maßnahmen nach den Nrn. 2.1 bis 2.6 besteht. Dazu zählen auch projektvorbereitende und –begleitende                                     Beratungsleistungen externer Dienstleister, die einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung und Nutzung dienen.

 

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Von Lehrern für Lehrer: Tutorialreihe zur Arbeit an der digitalen Tafel

Ulrike Roosen ist Studiendirektorin am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg der Stadt Essen und arbeitet schon seit mehreren Jahren mit Schullösungen von Legamaster. In diesem Video erklärt sie einfach und verständlich den Mehrwert einer digitalen Tafel im Unterricht und welche Vorteile sich gleichermaßen für LehrerInnen und SchülerInnen dadurch ergeben.
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Jan Coßmann ist Lehrer an der Gemeinschaftsschule in Eberbach und arbeitet seit über 10 Jahren mit interaktiven Tafeln von Legamaster.
In mehreren kurzen Tutorials zeigt er einfach und verständlich wie eine digitale Tafel effektiv im Unterricht eingesetzt werden kann und welchen Mehrwert dieser Einsatz sowohl den Schülern als auch den Lehrkräften bietet.


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