Digital Package

DigitalPakt Nordrhein-Westfalen

Der Weg zur digitalen Schule

Schulen in Nordrhein-Westfalen können auf bis zu 1.154 Millionen Euro an Mitteln aus dem DigitalPakt zugreifen. Die Landesregierung ist fest entschlossen, den begonnenen und umfangreichen Aufholprozess der Digitalisierung an den Schulen in NRW fortzuführen. Der Digitalpakt soll Schulen mit digitaler Infrastruktur ausstatten - mit WLAN-Netzen, Lernprogrammen, Whiteboards aber auch weiteren geeigneten Geräten.

 

 

 

So erhalten Sie Mittel aus dem DigitalPakt

  • Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft
  • Träger von genehmigten Ersatzschulen
  • Träger von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen (nach § 4 Absatz 2 des Altenpflegegesetzes und Krankenpflegeschulen nach § 4 Absatz 2 des Krankenpflegegesetzes bzw. Pflegeschulen nach § 9 PflBG)
  • Von den Bezirksregierungen staatlich anerkannte Ausbildungsstätten in den weiteren Gesundheitsfachberufen

1. IT - Grundstruktur

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen; schulisches WLAN;
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Touch-Monitore, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen.

2. Digitale Arbeitsgeräte

  • insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung oder Lehrerarbeitsplätze.

3. Schulgebundene mobile Endgeräte

  • insbesondere Notebooks, Laptops und Tablets mit Ausnahme von Smartphones

4. Regionale Maßnahmen

  • Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbeizuführen, die Servicequalität bestehender Angebote zu steigern oder die Kompatibilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern;
  • Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Zuwendungsempfänger.

 

Die Zuwendung wird in Höhe von höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.

  • Es muss ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorliegen, das von der Schule und dem Zuwendungsempfänger gemeinsam erstellt worden ist. Dies ist im Antrag zu bestätigen. Dieses setzt sich aus Teilen des schulischen Medienkonzeptes zusammen und beinhaltet Bestandsaufnahmen, pädagogisch begründete Planungen und Vereinbarungen zur IT-Grundstruktur und medialen Ausstattung der Schule sowie eine Planung zur bedarfsgerechten Qualifizierung der Lehrkräfte, u. a. durch die Nutzung des staatlichen Fortbildungssystems für Lehrerinnen und Lehrer.
  • Bei mobilen Endgeräten muss die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und schulisches WLAN vorliegen.
  • Für Investitionen zur IT-Grundstruktur muss eine Investitionsplanung erstellt werden.
  • Ein Konzept des Antragsstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support muss beigebracht werden.
  • Der Zuwendungsempfänger weist in geeigneter Form auf die Förderung durch das Land hin (z. B. Aufkleber auf den beschafften mobilen Endgeräten).

Um die Planung sicherzustellen werden für die Schulträger bis zum 31.12.2021 Budgets gebunden. Ab dem 1.1.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets nach Nr. 5.4 a. Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Schulen

 

Als Grundlage für die Beantragung von Geldern müssen Schulen ein technisch-pädagogisches Konzept auf Basis der Förderrichtlinien der individuellen Länder entwickeln (z.B. Medienentwicklungsplan).

Schulträger

 

Schulen melden ihren Bedarf inklusive Konzept an den Schulträger. Dieser bündelt das benötigte Investitionsvolumen und stellt den Antrag an die zuständige Landesbehörde.

Land

 

Die zuständige Landesbehörde entscheidet über die Bewilligung der Fördergelder.

 

Hervorgehobener Bereich bzw. als Hinweisbalken:
Digitale Sofortausstattung an Schulen aufgrund von COVID-19

Angesichts der Coronapandemie gewährt das Land Nordrhein-Westfalen eine digitale Sofortausstattung. Ziel ist es, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht und die Ausstattung der Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern. Für die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm ist kein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept vorzulegen. Die über dieses zusätzliche Programm beschafften schulgebundenen digitalen Endgeräte müssen vor dem Hintergrund der Coronapandemie und der Notwendigkeit zum Distanzunterricht sofort eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie unter >> https://bass.schul-welt.de/19289.htm sowie https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/digitalisierung_schulen/digitale_sofortausstattung/index.html

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Von Lehrern für Lehrer: Tutorialreihe zur Arbeit an der digitalen Tafel

Ulrike Roosen ist Studiendirektorin am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg der Stadt Essen und arbeitet schon seit mehreren Jahren mit Schullösungen von Legamaster. In diesem Video erklärt sie einfach und verständlich den Mehrwert einer digitalen Tafel im Unterricht und welche Vorteile sich gleichermaßen für LehrerInnen und SchülerInnen dadurch ergeben.
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Jan Coßmann ist Lehrer an der Gemeinschaftsschule in Eberbach und arbeitet seit über 10 Jahren mit interaktiven Tafeln von Legamaster.
In mehreren kurzen Tutorials zeigt er einfach und verständlich wie eine digitale Tafel effektiv im Unterricht eingesetzt werden kann und welchen Mehrwert dieser Einsatz sowohl den Schülern als auch den Lehrkräften bietet.


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