Digital Package

DigitalPakt Sachsen

Der Weg zur digitalen Schule

Im Rahmen des Digitalpaktes hat der Freistaat Sachsen ein umfassendes Förderpaket von ca. 250 Millionen Euro vom Bund erhalten. Über die Richtlinie wird die Erstellung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen gefördert. Hierzu gehören insbesondere funktionierendes WLAN, Präsentations- und Interaktionstechnik wie digitale Displays, interaktive Tafeln und weitere Endgeräte wie etwa Tablets und Notebooks.

 

 

 

So erhalten Sie Mittel aus dem DigitalPakt

  • Gemeinden, Landkreise und an kommunale Zusammenschlüsse als Träger von Schulen gemäß § 4 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung
  • Freie Träger entsprechender genehmigter Ersatzschulen, die gemäß § 14 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015 (SächsGVBl. S. 434), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, durch den Freistaat Sachsen bezuschusst werden und deren Wartefrist abgelaufen ist
  • Freie Träger staatlich anerkannter Internationaler Schulen
  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
  • Pädagogischer Standard-Schulserver
  • Schulisches WLAN
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräten)
  • Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung
  • Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones), max. bis 25.000 Euro
  • 250 Millionen Euro Bundesmittel für Sachsen in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10 % der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • Landesweite Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Länderübergreifende Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Sachsen wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
  1. Wesentliche Kriterien für die Förderfähigkeit sind die Relevanz des Vorhabens für die Bildung in der digitalen Welt, Innovationsgrad, Interoperabilität, Nachhaltigkeit, Qualitätssicherung anderer Investitionen nach § 3 VV, Fortentwicklungsfähigkeit, die Anzahl der beteiligten Länder sowie eine mögliche Nutzbarkeit auch für andere Länder.
  2. Die Antragsteller ermöglichen den anderen Ländern die Nutzung der Ergebnisse der Investitionsmaßnahme zu gleichen Bedingungen. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Antragsteller, den anderen Ländern ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht einzuräumen.
  3. Investitionsmaßnahmen können gefördert werden, wenn sie nach dem 16. Mai 2019 beginnen. Eine Investitionsmaßnahme beginnt mit dem Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages. Vor dem 17. Mai 2019 begonnene, aber noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossene Investitionsmaßnahmen können gefördert werden, wenn im Antrag erklärt wird, dass es sich bei dem zu fördernden Teil der Maßnahme um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte einer laufenden Investitionsmaßnahme handelt.
  4. Die Förderung einer Maßnahme ist spätestens am 30. Juni 2026 zu beenden. Die Förderung endet unabhängig davon mit dem Abschluss der Inbetriebnahme.

Im Zusammenhang mit einer Förderung nach der RL Digitale Schulen:
Herr Thomas Hockert
Referat 21 Schulhausbauförderung, Kindertagesstättenbau, EFRE, ESF
01097 Dresden
Telefon: (0351) 564-67113
E-Mail: digitalpakt​@smk.sachsen.de
Internet: www.smk.sachsen.de

 

Im Zusammenhang mit fachlichen Aspekten der Medienbildung und Digitalisierung in Schulen
Herr Martin Arndt
Referat 32: Digitalisierung und Medienbildung
01097 Dresden
Telefon: (0351) 564-68211
E-Mail: digitalpakt​@smk.sachsen.de

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Von Lehrern für Lehrer: Tutorialreihe zur Arbeit an der digitalen Tafel

Ulrike Roosen ist Studiendirektorin am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg der Stadt Essen und arbeitet schon seit mehreren Jahren mit Schullösungen von Legamaster. In diesem Video erklärt sie einfach und verständlich den Mehrwert einer digitalen Tafel im Unterricht und welche Vorteile sich gleichermaßen für LehrerInnen und SchülerInnen dadurch ergeben.
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Jan Coßmann ist Lehrer an der Gemeinschaftsschule in Eberbach und arbeitet seit über 10 Jahren mit interaktiven Tafeln von Legamaster.
In mehreren kurzen Tutorials zeigt er einfach und verständlich wie eine digitale Tafel effektiv im Unterricht eingesetzt werden kann und welchen Mehrwert dieser Einsatz sowohl den Schülern als auch den Lehrkräften bietet.


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