Digital Package

DigitalPakt Schleswig-Holstein

Der Weg zur digitalen Schule

Über das Förderprogramm Digitalpakt und über das Sofortausstattungsprogramm stellt der Bund den Schulen in Schleswig-Holstein bis 2024 insgesamt rund 189 Millionen Euro für Investitionen in digitale Tafeln, Schul-WLAN, Online-Lernplattformen und mobile Geräte zur Verfügung. Der Digitalpakt Schule soll ein Katalysator zur Modernisierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur sein, damit Schulträger ihre Schulen besser in ihrer Aufgabe, junge Menschen auf eine digitale Arbeits- und Lebenswelt vorzubereiten, unterstützen können.

 

 

 

So erhalten Sie Mittel aus dem DigitalPakt

  • Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Träger der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein.
  • Ihnen gleichgestellt sind Träger im Sinne des § 95 Abs. 2 und des § 146 Abs. 3 Satz 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes.
  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
  • Pädagogischer Standard-Schulserver
  • Schulisches WLAN
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräten)
  • Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung
  • Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro.
  • 170 Millionen Euro Bundesmittel für Schleswig-Holstein in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10 % der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • Landesweite Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Länderübergreifende Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Schleswig-Holstein wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein. Diese können Sie hier herunterladen.
  1. Einen Antrag unter Verwendung des im Online-Portal gemäß Nummer 8.1 abrufbaren Vordrucks Seite 6 bis 9 (siehe Förderrichtlinie),
  2. die Teilnahme an der Onlinebestandsaufnahme des MBWK zur IT-Infrastruktur und IT-Ausstattung; die dort gemachten Angaben stellen die Bestandsaufnahme gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a der Verwaltungsvereinbarung dar,
  3. eine Investitionsplanung für jeden beantragten Fördergegenstand (Kosten- und Zeitplanung inklusive Beginn der Investitionsmaßnahme) für jede in den Antrag einbezogene Schule,
  4. die Bestätigung über ein auf die Ziele der Investitionsmaßnahme abgestimmtes Konzept des Antragstellers über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support,
  5. ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept für die beantragten Fördergegenstände; die Be-schaffung von interaktiven Präsentationsgeräten bedarf einer besonderen Begründung,
  6. eine Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte,
  7. die Erklärung des Schulträgers, dass die schulische Nutzung des Gebäudes, für das die Förderung gewährt wird, unter Berücksichtigung seiner Schulentwicklungsplanung für die Dauer der Zweckbindungsfrist sichergestellt ist und Änderungen unverzüglich angezeigt werden,
  8. eine Erklärung zu Mitteln aus anderen Förderprogrammen sowie
  9. in Fällen der Nummer 5.1 Satz 3 eine Begründung, weshalb es sich um einen selbständigen Abschnitt einer schon begonnenen Investitionsmaßnahme handelt.

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Straße 16-22, 24105 Kiel
Projektteam DigitalPakt Schule
Info-Telefon des Bildungsministeriums
Tel.: 0431 988-5897 [Montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr]
Web: https://dpakt.schleswig-holstein.de/

GRATIS Leitfaden für Medienentwicklungsplan anfordern


Mit unserem Leitfaden zur Erstellung eines Medienentwicklungsplans geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie zur Beantragung von Fördergeldern benötigen. Geben Sie hier Ihre Daten ein und wir senden Ihnen den vollständigen Leitfaden zu.

* erforderlich

Von Lehrern für Lehrer: Tutorialreihe zur Arbeit an der digitalen Tafel

Ulrike Roosen ist Studiendirektorin am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg der Stadt Essen und arbeitet schon seit mehreren Jahren mit Schullösungen von Legamaster. In diesem Video erklärt sie einfach und verständlich den Mehrwert einer digitalen Tafel im Unterricht und welche Vorteile sich gleichermaßen für LehrerInnen und SchülerInnen dadurch ergeben.
Ihre derzeitige Cookie-Einstellung verhindert, dass wir Ihnen diesen externen Inhalt von YouTube zeigen können. Dieses Video hat das Thema: Mehrwert einer interaktiven Tafel im UnterrichtBitte akzeptieren Sie die Marketing-Cookies, um dieses Video zu sehen.

Ihre derzeitige Cookie-Einstellung verhindert, dass wir Ihnen diesen externen Inhalt von YouTube zeigen können. Dieses Video hat das Thema: Allgemeine Bedienung der digitalen TafelBitte akzeptieren Sie die Marketing-Cookies, um dieses Video zu sehen.

Jan Coßmann ist Lehrer an der Gemeinschaftsschule in Eberbach und arbeitet seit über 10 Jahren mit interaktiven Tafeln von Legamaster.
In mehreren kurzen Tutorials zeigt er einfach und verständlich wie eine digitale Tafel effektiv im Unterricht eingesetzt werden kann und welchen Mehrwert dieser Einsatz sowohl den Schülern als auch den Lehrkräften bietet.


Legamaster Schulausstattung für das digitale Klassenzimmer

  • Digitale Schultafeln in verschiedenen Größen
  • Energiesparend und zuverlässig
  • Einfach in Bedienung und Implementierung
  • Bei Bedarf sofortiger technischer Support
  • Austauschgeräte für reibungslosen Unterricht
  • Planung, Kalkulation und technische Implementierung
  • Trainings und Einführung für Lehrpersonal
  • Lokales Händler- und Partnernetzwerk inkl. Showrooms
  • Unabhängiges Screen-Sharing mit Legamaster AirServer Connect: einfach Bildschirme von unterschiedlichen Geräten kabellos zeigen