Digital Package

DigitalPakt Hessen

Der Weg zur digitalen Schule

Im Rahmen des „DigitalPakts Schule“ zwischen Bund und Ländern gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen in Höhe von 5 Milliarden Euro für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur. Davon erhält Hessen 372 Millionen Euro. Zusätzlich verpflichten sich die Länder zu pädagogischen Maßnahmen und zur Qualifizierung der Lehrkräfte. Bund und Länder haben dazu eine Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ geschlossen.

Die für Hessen zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro werden mit einem Eigenanteil des Landes und der Schulträger von 25 Prozent statt der vom Bund geforderten 10 Prozent aufgestockt. So stehen in Hessen in den kommenden 5 Jahren rund eine halbe Milliarde Euro für die Digitalisierung der Schulen in Hessen zur Verfügung.

 

 

 

So erhalten Sie Mittel aus dem DigitalPakt

  • Öffentliche Schulträger
  • Träger genehmigter Ersatzschulen
  • Träger von staatlich anerkannten Pflegeschulen
  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgelände
  • Pädagogischer Standard-Schulserver
  • Schulisches WLAN
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräten)
  • Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung
  • Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones) max. bis 25.000 Euro
  • 372 Millionen Euro Bundesmittel für Hessen in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10 % der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • Landesweite Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Länderübergreifende Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Hessen wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
  1. Die Maßnahme wurde nicht vor dem 17. Mai 2019 begonnen.
  2. Die Abnahme ist bis spätestens 31.12.2025 garantiert.
  3. Doppelförderungen sind unzulässig. Finanzierungsanteile Dritter mindern die förderfähigen Kosten.
  4. Für die jeweilige Schule muss ein Medienentwicklungsplan mit einer Freigabeempfehlung des Landesmedienzentrums oder des Medienzentrums, das dessen Erstellung begleitet hat, vorliegen.
  • Ansprechpartner für das Förderverfahren ist digitaleschule@hmdf.hessen.de
  • Ansprechpartner für Fragen zum Breitbandausbau und zur digitalen Strategie ist digitaleschule@digitales.hessen.de
  • Ansprechpartner für Lehrerfortbildung ist digitaleschule@kultus.hessen.de
  • Ansprechpartner für die allgemeine Maßnahmenanmeldung bei der WIBank ist digitalpakt@wibank.de oder telefonisch unter (069) 9132-6262

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Mit unserem Leitfaden zur Erstellung eines Medienentwicklungsplans geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie zur Beantragung von Fördergeldern benötigen. Geben Sie hier Ihre Daten ein und wir senden Ihnen den vollständigen Leitfaden zu.

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Von Lehrern für Lehrer: Tutorialreihe zur Arbeit an der digitalen Tafel

Ulrike Roosen ist Studiendirektorin am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg der Stadt Essen und arbeitet schon seit mehreren Jahren mit Schullösungen von Legamaster. In diesem Video erklärt sie einfach und verständlich den Mehrwert einer digitalen Tafel im Unterricht und welche Vorteile sich gleichermaßen für LehrerInnen und SchülerInnen dadurch ergeben.
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Jan Coßmann ist Lehrer an der Gemeinschaftsschule in Eberbach und arbeitet seit über 10 Jahren mit interaktiven Tafeln von Legamaster.
In mehreren kurzen Tutorials zeigt er einfach und verständlich wie eine digitale Tafel effektiv im Unterricht eingesetzt werden kann und welchen Mehrwert dieser Einsatz sowohl den Schülern als auch den Lehrkräften bietet.


Legamaster Schulausstattung für das digitale Klassenzimmer

  • Digitale Schultafeln in verschiedenen Größen
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