Der Weg zur digitalen Schule in Sachsen-Anhalt
Für die Schaffung bzw. Optimierung effizienter lernförderlicher digitaler Infrastrukturen für Schulen, die Weiterentwicklung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages mit Blick auf die Anforderungen in der digitalen Welt und für die bedarfsgerechte Qualifizierung des Lehrerpersonals stellt der Bund aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ 5 Milliarden Euro als Finanzhilfe für alle Bundesländer im Zeitraum 2019 bis 2024 zur Verfügung. Mit Unterstützung des Bundes werden im Land Sachsen-Anhalt ca. 138 Millionen Euro an Fördermitteln in die Schulbildungsinfrastruktur und Lehrerfort- und Weiterbildung investiert.
So erhalten Sie Mittel aus dem Digitalpakt
- Die kommunale Infrastruktur allgemeinbildender Schulen und beruflicher Schulen in öffentlicher Trägerschaft
- Die Infrastruktur anerkannter Schulen in freier Trägerschaft
- Träger von Pflegeschulen nach § 6 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 9 des Pflegeberufegesetzes (PfIBG)
- Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
- Pädagogischer Standard-Schulserver
- Schulisches WLAN
- Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräten)
- Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung
- Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones), max. bis 25.000 Euro
- 138 Millionen Euro Bundesmittel in 5 Jahren
- Kofinanzierung Landesmittel (10% der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
- Landesweite Investitionen (5% der Bundesmittel)
- Länderübergreifende Investitionen (5 % der Bundesmittel)
- Aus der Förderrichtlinie für das Land Sachsen-Anhalt wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
1.Die konkreten infrastrukturellen Komponenten (gemäß Nummer 2.1 Buchst, a bis f, der Richtlinien) sowie die mit der Förderung angestrebten Strukturverbesserungen entsprechendden Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen dargelegt sind
2.Die Anträge für die Investitionsmaßnahmen eine Bestandsaufahme bestehender undbenötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand und eine
Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung enthalten;
3.Ein konkretes und nachvollziehbares technisch-pädagogisches Einsatzkonzept der jeweiligen Schule vorliegt, das auf der Basis des Medienbildungskonzeptes oder des Schulprogramms der in den Antrag einbezogenen Schule und der Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen erstellt wurde;
4.Das unter Buchstabe c genannte Einsatzkonzept von der Koordinierungsstelle für nachhaltige digitale Infrastrukturen für Unterricht und Schulen im Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt für die Erfüllung der pädagogischen Ziele als förderwürdig anerkannt wurde; die Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen und die Handreichungen zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes stehen im Landesportal auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes (www.lvwa.sachsen-anhalt.de/index.php?id=62032) und auf den Seiten des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (https://www.bildung-lsa.de/digitale_bildung/digitalpakt_schule.html) zur Verfügung;
5.Kommunale Antragsteller die Gesamtfinanzierung des Vorhabens im Rahmen eines Finanzierungskonzeptes sicherstellen; freie Träger müssen durch Vorlage von Nachweisen die Finanzierungssicherheit gewährleisten.
Halle/Magdeburg: +49 345 514-0
und Dessau: +49 340 6506-0
oder wenden Sie sich postalisch an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt:
Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
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