Digital Package

DigitalPakt Thüringen

Der Weg zur digitalen Schule

Der Bund gewährt im Rahmen des DigitalPakts Schule für Investitionen im Bereich der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur in Thüringen im Zeitraum 2019 bis 2024 Finanzhilfen in Höhe von 132 Millionen €. Der DigitalPakt soll Schulen dabei unterstützen, einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung zu gehen. Gefördert werden Investitionen in ihre WLAN- & LAN-Infrastruktur, IT-Sicherheitssysteme, Präsentationstechnik, Tablet- und Notebook-Klassen, stationäre Computer, Schulserver, NAS-Systeme, Lernplattformen sowie Cloudlösungen. Die Förderung umfasst weiterhin auch die Planung, Beschaffung, Aufbau, Inbetriebnahme und Ersteinweisung in die Technik.

 

 

 

So erhalten Sie Mittel aus dem DigitalPakt

  • Zuwendungsempfänger sind die Schulträger der staatlichen Schulen
  • Freie Träger für Ersatzschulen, die nach dem Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft in der jeweils geltenden Fassung staatliche Finanzhilfe erhalten
  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen
  • Pädagogischer Standard-Schulserver
  • Schulisches WLAN
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (interaktive Tafeln, Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräten)
  • Digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für technisch-naturwissenschaftliche oder berufsbezogene Bildung
  • Schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones), max. bis 25.000 Euro
  • 132 Millionen Euro Bundesmittel für Thüringen in 5 Jahren
  • Kofinanzierung Landesmittel (10 % der Bundesmittel) müssen nachgewiesen werden
  • Landesweite Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Länderübergreifende Investitionen (5 % der Bundesmittel)
  • Aus der Förderrichtlinie für das Land Thüringen wird für jeden Schulträger die Höhe der Fördersumme ersichtlich sein.
  1. Investitionsmaßnahmen können gefördert werden, wenn sie nach dem 16. Mai 2019 beginnen. Eine Maßnahme beginnt mit dem Abschluss eines der Umsetzung dienenden rechtsverbindlichen Leistungs- und Lieferungsvertrages. Vor dem 17. Mai 2019 begonnene, aber noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossene Investitionsmaßnahmen können gefördert werden, wenn im Antrag erklärt wird, dass es sich um selbstständige, noch nicht begonnene Abschnitte einer laufenden Investitionsmaßnahme handelt.
  2. Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller schriftlich versichert, dass die sonstigen Voraussetzungen für den dauerhaften ordnungsgemäßen Betrieb der geförderten Technik (Wartung, IT-Support, Finanzierung eines Internetzugangs für die betreffende/n Schule/n) vorliegen.
  3. Eine weitere Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorliegen eines schulischen Medienkonzepts der betreffenden Schule/Schulen zur schlüssigen und nachhaltigen Einbindung und Nutzung der Informations- und Medientechnik in den Unterricht.

Ansprechpartnerin für die Erarbeitung des schulischen Medienkonzepts und für die Fortbildungsplanung ist Melanie Hey (Telefon: 036458 56-269).

Ansprechpartner für Fragen zur Antragstellung
Jens Bernstein, TMBJS, Referat 32
E-Mail: jens.bernstein@tmbjs.thueringen.de
Telefon: 0361 57-34 11 235

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Mit unserem Leitfaden zur Erstellung eines Medienentwicklungsplans geben wir Ihnen einen Überblick, was Sie zur Beantragung von Fördergeldern benötigen. Geben Sie hier Ihre Daten ein und wir senden Ihnen den vollständigen Leitfaden zu.

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Von Lehrern für Lehrer: Tutorialreihe zur Arbeit an der digitalen Tafel

Ulrike Roosen ist Studiendirektorin am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg der Stadt Essen und arbeitet schon seit mehreren Jahren mit Schullösungen von Legamaster. In diesem Video erklärt sie einfach und verständlich den Mehrwert einer digitalen Tafel im Unterricht und welche Vorteile sich gleichermaßen für LehrerInnen und SchülerInnen dadurch ergeben.
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Jan Coßmann ist Lehrer an der Gemeinschaftsschule in Eberbach und arbeitet seit über 10 Jahren mit interaktiven Tafeln von Legamaster.
In mehreren kurzen Tutorials zeigt er einfach und verständlich wie eine digitale Tafel effektiv im Unterricht eingesetzt werden kann und welchen Mehrwert dieser Einsatz sowohl den Schülern als auch den Lehrkräften bietet.


Legamaster Schulausstattung für das digitale Klassenzimmer

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